Die wichtigste Frage zu Beginn: Was wird das kosten — und wer zahlt es? Die Antwort hängt vom Schädling, vom Befallsumfang und von der Wohnsituation ab. Hier ein transparenter Überblick.
Typische Preisspannen (Münster, Stand 2026)
Preise verbindlich erst nach Begutachtung. Zur Orientierung:
- Wespennest entfernen — 120–350 € (Wochenende/Abend ggf. teurer)
- Hornissen-/Bienen-Umsiedlung — meist günstiger oder kostenfrei (über Imker oder NABU-Vermittlung)
- Mäuse-Bekämpfung einer Wohnung — 150–400 €
- Ratten-Bekämpfung mit Köderboxen + Eintrittsstellen abdichten — 300–800 €
- Bettwanzen Insektizid-Behandlung 1–2 Zimmer (zwei Termine) — 400–900 €
- Bettwanzen Hitzeverfahren 1–2 Zimmer — 900–1.800 €
- Bettwanzen Kombi-Behandlung bei starkem Befall — 1.200–2.500 €
- Kakerlaken-Behandlung Wohnung mit Nachbehandlung — 250–700 €
- Pharaoameisen — 200–600 € (mehrere Termine nötig)
- Marder-Vergrämung Dachboden + Abdichtung — 250–700 €
- Tauben-Vergrämung Balkon, Fassade (Netze, Spikes) — 300–1.500 € (je nach Fläche)
- Holzwurm-Behandlung Möbel oder Bauholz — individuell, oft 300–1.000 €
- Gewerbe-Wartungsvertrag Gastronomie/Hotel (jährlich) — 600–2.500 € je Standort, je nach Größe und Frequenz
Wer zahlt — Mieter oder Vermieter?
Faustregel
Bei baulich oder umweltbedingtem Befall ist der Vermieter zuständig. Bei Eigenverschulden durch den Mieter der Mieter. Im Zweifel: Mieterverein oder Anwalt prüfen.
Vermieter trägt die Kosten typischerweise bei:
- Ratten und Mäuse — Befall ist meist Folge baulicher Mängel (Risse im Mauerwerk, undichte Kellerfenster) oder der Lage des Gebäudes
- Kakerlaken in Mehrfamilienhäusern — der Befall einer Wohnung breitet sich aus, eine Gesamtbehandlung ist nötig
- Holzschädlinge im Bauholz — Befall der Bausubstanz, klar Vermieterthema
- Marder im Dachboden — gehört zur baulichen Substanz
- Tauben an Fassade/Balkon — Vermieter zuständig für Vergrämung
- Schimmel und Milben aus Feuchteproblematik — wenn bauliche Mängel die Ursache sind
Mieter trägt die Kosten typischerweise bei:
- Bettwanzen aus dem Urlaub mitgebracht — vom Mieter eingeschleppt
- Lebensmittel- und Kleidermotten bei Eigenverschulden (z. B. lange offene Vorräte)
- Schaben durch eigene Hygienemängel — wenn nachweisbar
- Wespennest im Balkonkasten, wenn der Balkonbereich zum Mietgebrauch zählt — Streitfall, oft Vermieter zuständig wenn Nest am Gebäude angebaut ist
WEG-Bereich (Eigentumswohnung)
In Eigentümergemeinschaften gilt:
- Gemeinschaftseigentum (Keller, Dachboden, Hauseingang, Außenfassade, Treppenhaus) — die WEG zahlt anteilig
- Sondereigentum (Innenraum der eigenen Wohnung) — Eigentümer der Wohnung zahlt
- Bei Befall, der vom Gemeinschaftseigentum ausgeht (z. B. Rattenbefall im Keller, der in einzelne Wohnungen aufsteigt), trägt die WEG die komplette Bekämpfung
- WEG-Beschluss in der nächsten Eigentümerversammlung notwendig — bei akutem Befall kann Verwaltung in Eilfällen sofort beauftragen
Was tun bei Streit zwischen Mieter und Vermieter?
- Befall sofort schriftlich melden (Mängelanzeige per Brief oder E-Mail mit Lesebestätigung)
- Frist zur Beseitigung setzen (üblich: 7–14 Tage, bei akutem Befall 24–48 Stunden)
- Wenn Vermieter nicht reagiert: selbst beauftragen, Belege aufheben, dann Klärung über Mietminderung oder Erstattung
- Bei größerem Befall: Mieterverein einschalten (in Münster: Mieterbund Münster, online erreichbar)
Hausratversicherung — wann zahlt sie?
Häufige Konstellationen
- Bettwanzen aus dem Urlaub eingeschleppt: einige Hausratversicherungen leisten ja, abhängig vom Tarif. Bei Standardpolicen meist nicht enthalten, in „Plus"- oder „Premium"-Tarifen oft schon.
- Hotel- und Reiseversicherung: Bettwanzen-Schäden während einer Reise teilweise abgedeckt (Reisegepäckversicherung mit Erweiterung).
- Holzwurm/Hausbock in Möbeln: keine Hausratversicherung übernimmt das in der Regel.
- Schäden durch Marder am Auto: Teilkaskoversicherung deckt meist Marderbisse — Bekämpfung selbst nicht erstattet.
- Schäden durch Ratten an Hausrat (z. B. angefressene Kabel, Vorräte): bei manchen Tarifen abgedeckt, oft als „Tierbiss-Schaden".
- Schäden in einer gewerblichen Versicherung: viele Betriebe haben eine eigene Schädlings-/Hygiene-Klausel oder werden im Rahmen von HACCP-Pflichten erfasst.
Tipp: Werfen Sie einen Blick in Ihre Hausratversicherungs-Police oder rufen Sie kurz beim Versicherer an, bevor Sie die Bekämpfung beauftragen — fragen Sie konkret: „Ist Schädlingsbekämpfung in meinem Tarif enthalten?"
Was beeinflusst den Preis?
- Schädlingsart — Wespen sind in 30 Minuten erledigt, Bettwanzen brauchen eine Stunde oder mehr je Termin
- Befallsumfang — eine Wohnung vs. ein Mehrparteienhaus, einzelner Raum vs. komplettes Gebäude
- Erreichbarkeit — Nest am Boden vs. Nest im 4. OG Dachstuhl; Wohnung im EG vs. 4. OG ohne Aufzug
- Tageszeit — Werktag tagsüber günstiger als Abend, Wochenende, Feiertage
- Anzahl der Termine — Bettwanzen meist 2, Ratten oft 1–2 Nachkontrollen, Wespennest meist 1
- Verfahren — Hitzeverfahren ist deutlich teurer als Insektizid, aber oft nachhaltiger
- Anfahrtsweg — Münster-Stadt günstiger als äußeres Münsterland (50 km)
Festpreis oder Stundensatz?
Bei Standardanwendungen (Wespennest, Mäuse, Bettwanzen-Behandlung 1–2 Zimmer) ist meist Festpreis üblich — Sie wissen vorher, was es kostet. Bei komplexen Befällen mit unklarem Ausmaß (z. B. starker Ratten-/Schabenbefall in einem mehrstöckigen Haus) wird oft ein Stundensatz vereinbart, mit klarer Kostenobergrenze.
Wir empfehlen: Lassen Sie sich vor der Behandlung den Festpreis oder die Kostenobergrenze schriftlich bestätigen.